Nach §35a EStG können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen lassen.
Nehmen Sie Ihre Rechnung in Ihrer Steuererklärung auf, können Sie bis zu 20% Ihrer Reinigung erstattet bekommen.
Bitte beachten Sie, dass Helpling eine Steuerrückerstattung nicht garantieren kann.