Nach §35a EStG können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen lassen. 

Nehmen Sie Ihre Rechnung in Ihrer Steuererklärung auf, können Sie bis zu 20% Ihrer Reinigung erstattet bekommen. 

Bitte beachten Sie, dass Helpling eine Steuerrückerstattung nicht garantieren kann.