Nach §35a EStG können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen bei Ihrer Einkommenssteuererklärung berücksichtigen lassen.

Nehmen Sie Ihre Rechnung in Ihrer Steuererklärung auf, können Sie bis zu 20% des Rechnungsbetrags steuermindernd geltend machen.

Bitte beachten Sie, dass Helpling eine Steuerrückerstattung nicht garantieren kann.