Folgende Leistungen können in Verbindung mit der Fensterreinigung nicht ausgeführt werden:


  • Dachfensterreinigung von außen, wenn hierfür eine Begehung des Dachs erforderlich wäre
  • Außenfenster, sofern diese nicht aus den Räumlichkeiten erreichbar sind
  • sonstige Glaskörper wie z.B. Spiegel, sofern diese nicht explizit gebucht sind


In Absprache mit dem Partnerunternehmen lässt sich in den meisten Fällen allerdings eine Lösung finden. Sprechen Sie dazu einfach Ihren Dienstleister vorab an und teilen Sie diesem Ihre Wünsche mit.